Kategorie 4 Feuerwerk
Kategorie F4 Feuerwerk kaufen
Wer als Inhaber eines Verwenderausweises Feuerwerkskörper der Kategorie F4 beziehen will, braucht zusätzlich einen Erwerbschein und/oder eine Abbrandbewilligung. Liegt für den Bezug bereits eine Abbrandbewilligung vor, ist kein zusätzlicher Erwerbeschein notwendig. Der Erwerbschein bzw. die Abbrandbewilligung wird von den Kantonalen Behörden ausgestellt. Entsprechende Formulare zur Beantragung finden Sie hier:
Erwerbschein
Zum Erwerb von Feuerwerk der Kategorien F4 und T2 / P2 ist ein Erwerbschein notwendig. Diesen Erwerbschein erhält man je nach Kanton meistens bei der Kantonspolizei oder vereinzelt auch bei der Gebäudeversicherung.
So ein Erwerbschein ist 12 Monate gültig und ermöglicht es dem Feuerwerker, bei einem Lieferanten Feuerwerk der Kategorie F4 und P2 / T2 einzukaufen (für andere Kategorien ist kein Erwerbschein nötig). Der Feuerwerker muss aber die Menge nicht einkaufen sondern es ist wie Maximal-Kontingent zu verstehen. Wir empfehlen darum unseren Kunden, einen Erwerbschein mit grösseren Mengen einzureichen, damit Sie während den 12 Monaten Gültigkeitsdauer kaufen können was sie möchten, ohne an die Limite zu stossen. So können Sie für 1. August und Silvester und eventuell auch für den nächsten 1. August den selben Erwerbschein verwenden und Gebühren sparen.
Abbrandbewilligung
Wenn Sie für Ihr Feuerwerk eine Abbrandbewilligung der Gemeinde haben, dann kann man diese Abbrandbewilligung anstelle des Erwerbscheines verwenden. Die Abbrandbewilligung ist nur für einen bestimmten Anlass gültig (z.B. für ein Hochzeitsfeuerwerk).
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